1. Zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten Die Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten von CHF 8'575.00 (Kosten der Untersuchung CHF 6'575.00, Gebühren des Gerichts CHF 2'000.00, exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 7'775.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). II.