A.________ wird schuldig erklärt der sexuellen Belästigung, begangen am 19. Mai 2022 in E.________ (Ort) zum Nachteil von C.________ und in Anwendung der Artikel 47, 106 und 198 Abs. 2 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 433 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00.