Unter Berücksichtigung des in der Sache gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit des Prozesses erscheint eine Ausschöpfung des Tarifrahmens von knapp der Hälfte (rund 45%) deutlich überhöht. Vorliegend war der gebotene Zeitaufwand für die prozessualen Aufwände zwar etwas höher als in vergleichbaren Fällen, allerdings erwies er sich angesichts des immer noch überschaubaren Aktenumfangs und der eingeschränkten Kognition bzw. Überprüfungsbefugnis in oberer Instanz als knapp durchschnittlich.