17. Theoretische Grundlagen 17.1 Objektiver Tatbestand Nach Art. 198 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) macht sich auf Antrag der sexuellen Belästigung schuldig, wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt (Abs. 1) oder, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt (Abs. 2). Vorliegend kommt ausschliesslich eine sexuelle Belästigung gemäss Abs. 2 dieser Bestimmung, konkret die tätliche sexuelle Belästigung in Frage.