13 diesem Leben immer Leute gebe, die einem hassen würden (pag. 11 Z. 119). Entgegen der Verteidigung lässt sich dieses Aussageverhalten auch nicht mit dem völlig anderen Sprachbild des Beschuldigten erklären, war es ihm doch möglich, allgemeine Fragen zum Führen einer Reservationsliste (pag. 11 Z. 98 ff.) oder einer Videoüberwachung (pag. 12 Z. 137 ff.) sowie die Frage, ob er immer alleine im Coiffeurgeschäft arbeite oder wie viele Kunden er am Tag habe (pag. 77 Z. 28 ff.), konkret und ohne Gegenfragen, Verallgemeinerungen oder «kann sein»- Formulierungen zu beantworten.