Entgegen der Verteidigung schilderte die Strafklägerin konstant, nachvollziehbar und detailliert, wie der Beschuldigte ihr in seinem Coiffeurgeschäft an die Brust fasste. Das Kerngeschehen gab die Strafklägerin über alle drei Befragungen hinweg konstant wieder, indem sie ausführte, dass der Beschuldigte die Haare von ihrem T-Shirt weggestreift und ihr dann mit der linken Hand unter ihr T-Shirt an die rechte Brust gefasst habe (pag. 2, pag. 5 Z. 28 ff., pag. 80 Z. 21 f.).