13. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist einzig, dass der Beschuldigte Inhaber des Coiffeurgeschäfts «M.________» in E.________(Ort) ist und dort – unter anderem auch am 19. Mai 2022 – als Coiffeur arbeitet(e). Demgegenüber bestreitet der Beschuldigte, die Strafklägerin zu kennen, bzw. führte er aus, nicht zu wissen, ob sie überhaupt in seinem Coiffeurgeschäft gewesen sei. Weiter bestreitet er, der Strafklägerin an die Brust gegriffen zu haben.