8 bewilligten Freigang zwecks Haareschneidens unternehmen dürfen. Bekanntlich habe sie diese Dienstleistung bereits vorher einmal beim Beschuldigten in Anspruch genommen (pag. 275). Die Aussagen der Strafklägerin seien konstant. Sie habe immer wieder ausgesagt, dass der Beschuldigte mit seiner linken Hand unter dem T-Shirt an ihre rechte Brust gefasst habe. Dabei habe sie klar wiederholt, dass ihr von oben unter das T- Shirt an ihre rechte Brust (die gepierct sei) gegriffen worden sei.