97 BGG). Weiter ist darauf hinzuweisen, dass sich die urteilende Instanz nicht mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzen und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegen muss. Vielmehr kann sich die Kammer auf die ihrer Auffassung nach wesentlichen und massgeblichen Vorbringen der Parteien beschränken (BGE 141 IV 249 E. 1.3.1 mit Hinweisen). 9. Anklagesachverhalt Mit Strafbefehl vom 2. September 2022 (pag. 29 ff.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die Strafklägerin am 19. Mai 2022 um 10:25 Uhr in E.________ (Ort), F.________(Strasse), im Coiffeursalon sexuell belästigt zu haben. Konkret habe