5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 8. Dezember 2022 beantragte der Beschuldigte, es sei über die Strafklägerin ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen, eine schriftliche Auskunft bei der Stiftung G.________ zur Frage des Aufenthaltsorts der Strafklägerin am 19. Mai 2022 zu edieren und der Beschuldigte im Beisein einer kurdisch-syrischen Übersetzung vor Obergericht erneut einzuvernehmen (pag. 119 ff.). Die Strafklägerin beantragte ihrerseits – nebst der Abweisung der vom Beschuldigten gestellten Beweisanträge – insbesondere, dass H.________, I.________ und J.________ als ZeugInnen einzuvernehmen seien (pag.