2 künftigen Kosten (Auslagenersatz) und konstituierte sich als Zivilklägerin (pag. 159 ff.). Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 wurde der Strafklägerin mitgeteilt, dass die mit Schreiben vom 18. Januar 2023 gemachte Konstituierung als Zivilklägerin verspätet sei und somit das Gesuch abgewiesen werden müsste (pag. 173), woraufhin sie das Gesuch mit Eingabe vom 1. Februar 2023 zurückzog (pag. 177 f.). Das vom Beschuldigten mit Schreiben vom 28. Februar 2023 (pag.