3. Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege / amtliche Verteidigung Mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 ersuchte die Strafklägerin um unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung von Fürsprecher D.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand und unter Beilage diverser Dokumente (pag. 131 ff.). Mit Verfügung vom 16. Dezember 2022 wurde die Strafklägerin – unter Hinweis auf Art. 136 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) – darauf aufmerksam gemacht, dass kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege bestehe, wenn sich die Privatklägerschaft ausschliesslich im Strafpunkt am Verfahren beteilige (pag. 144 f., Ziff. 6).