2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, nunmehr verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 27. Oktober 2022 fristgerecht die Berufung an (pag. 88 f.). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 22. November 2022 (pag. 94 ff.) und wurde den Parteien am 24. November 2022 zugestellt (pag. 111 f.). Mit Eingabe vom 8. Dezember 2022 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 119 ff.). Die Strafklägerin, vertreten durch Fürsprecher D.___