_ (Strasse), Coiffeursalon, zum Nachteil von C.________ (nachfolgend Strafklägerin) und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von fünf Tagen) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00 (inkl. schriftlicher Begründung) und einer Parteientschädigung von CHF 1'803.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer [nachfolgend MWST]) an die Strafklägerin für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren (pag. 67 f.).