15 tem Verkehrszulassung (IVZ) hat er zwar insgesamt vier Einträge, wobei der einzige schwere Fall (Geschwindigkeitsübertretung vom 16. November 2011, Ausweisentzug) aber bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt (pag. 94 f.). Nach der Tat und im Strafverfahren verhielt sich der Beschuldigte freundlich und kooperativ, was allerdings erwartet werden darf. Auch zeigte er sich unmittelbar nach der Tat geständig, das Mobiltelefon bedient zu haben, wenngleich er auf seiner Darstellung des Gebrauchs beharrte.