14. Würdigung der Kammer Gemäss der willkürfreien Feststellung der Vorinstanz hat der Beschuldigte während seiner Fahrt auf der A6 am 3. Mai 2022 sein Mobiltelefon für rund 30 Sekunden bedient. Dabei hielt er in der linken Hand das Lenkrad, bediente mit der rechten Hand sein Mobiltelefon und richtete seinen Blick abwechselnd auf das Mobiltelefon und die Strasse. Der Gebrauch des Mobiltelefons während einer Autofahrt nimmt die Aufmerksamkeit des Fahrers zweifellos immer mehr oder weniger in Beschlag, zumal der Blick, wenn auch nur kurzzeitig, vom Verkehr abgewandt und dem Mobiltelefon zugewendet wird.