Ob eine Verrichtung das Lenken oder einen der für die sichere Führung erforderlichen Handgriffe (Schalten, Hupen, Richtungsanzeiger, Warnungssignale, etc.) erschwert oder gar verunmöglicht oder die Aufmerksamkeit beeinträchtig, hängt von der Art der Verrichtung, vom Fahrzeug und von der Verkehrssituation ab. Dauert eine solche Verrichtung nur sehr kurz und muss dabei weder der Blick vom Verkehr abgewendet noch die Köperhaltung verändert werden, so kann eine Erschwerung der Fahrzeugbedienung i.d.R. verneint werden.