GIGER, in: Kommentar zum SVG, 8. A. 2014, N 1 zu Art. 31). Dies setzt voraus, dass der Fahrzeugführer stets die volle Kontrolle über sein Fahrzeug ausüben und die Verkehrsregeln beachten kann (WEISSENBERGER, in: Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz, 2. A. 2015, N 1 zu Art. 31). Ob eine Verrichtung das Lenken oder einen der für die sichere Führung erforderlichen Handgriffe (Schalten, Hupen, Richtungsanzeiger, Warnungssignale, etc.) erschwert oder gar verunmöglicht oder die Aufmerksamkeit beeinträchtig, hängt von der Art der Verrichtung, vom Fahrzeug und von der Verkehrssituation ab.