Auf der Normalspur einer Autobahn müsse der Fahrzeuglenker primär die vor ihm fahrenden Fahrzeuge im Blick haben, zudem müsse er mit einem Fehlverhalten der ihn überholenden Fahrzeuge rechnen. Das Mass der Aufmerksamkeit sei aber zweifelsohne geringer, als im innerstädtischen Bereich, bei dem mit einer Vielzahl von möglichen Gefahren (Velofahrer, spielende Kinder, vorschriftsmissachtende Fahrzeugführer etc.) gerechnet werden müsse. Im vorliegenden Fall sei nichts passiert, über ein vor dem Beschuldigten fahrendes Fahrzeug sei nichts bekannt. Tatsächlich habe er sogar die ihn überholende Polizei realisiert. Er sei im Tunnel in