12. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung wendet dagegen in der Berufungsbegründung im Wesentlichen ein, die Bedienung des Telefons für die Wiederherstellung der Bluetooth- Verbindung sei keine Verrichtung, die es dem Fahrzeugführer vereiteln würde, dem Strassenverkehr die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Gemäss Anzeigerapport hätten am fraglichen Tag normale Verkehrsverhältnisse geherrscht. Auf der Normalspur einer Autobahn müsse der Fahrzeuglenker primär die vor ihm fahrenden Fahrzeuge im Blick haben, zudem müsse er mit einem Fehlverhalten der ihn überholenden Fahrzeuge rechnen.