Der Beschuldigte fiel der Polizei dadurch auf, dass er kurzzeitig Schlangenlinie fuhr und mit den rechten Rädern auf die Linie des Pannenstreifens geriet. Aufgrund dieser Feststellung begaben sich die Polizisten auf den Überholstreifen neben das Fahrzeug des Beschuldigten. Dabei konnten beide beobachten, wie er sein Mobiltelefon in der rechten Hand hielt und dabei Wisch- bzw. Antippbewegungen ausführte. Dabei hatte er seinen Blick teilweise auf das Mobiltelefon, teilweise nach vorne gerichtet. Die Dauer der Handybenützung betrug insgesamt rund 30 Sekunden. Daraufhin wurde der Beschuldigte zur Kontrolle angehalten.