12 Die Vorinstanz hat denn auch zu Recht erwogen, dass insgesamt die glaubhaften Aussagen der Zeugen realitätsnäher wirken. Zusammenfassend ist gestützt auf die glaubhaften Zeugenaussagen erwiesen, dass der Beschuldigte am 3. Mai 2022 um 11:28 Uhr auf der Autobahn A6 Süd R Thun von Thun-Nord herkommend Richtung Allmendtunnel auf der Normalspur vor dem zivilen Dienstfahrzeug der Polizei fuhr. Der Beschuldigte fiel der Polizei dadurch auf, dass er kurzzeitig Schlangenlinie fuhr und mit den rechten Rädern auf die Linie des Pannenstreifens geriet.