11 weniger Sekunden vorgenommen werden. Der Beschuldigte gab an, dass die Blue- tooth-Verbindung bereits in der Vergangenheit wiederholt ausgefallen sei (pag. 33 Z. 31; pag. 42; pag. 111). Die Dauer von 30-40 Sekunden, während jener der Beschuldigte am Mobiltelefon eine Verrichtung vorgenommen haben soll, stammt nicht aus polizeilichen Einschätzungen, sondern vom Beschuldigten selber (pag. 34 Z. 26 f.).