Was die Pausenempfehlung inkl. Warnsignal (DAC) anbelangt, ist notorisch, dass eine solche nicht bei jedem Schlingern sofort aufleuchtet resp. ertönt, sondern erst nach einer in einem gewissen Zeitraum festgestellten inkonstanten und deutlich unsicheren Fahrweise. Es ist somit angesichts der Umstände durchaus denkbar, dass sich trotz Schlangenlinienfahrt keine der drei Assistenten bemerkbar machte. Aus der vom Beschuldigten behaupteten fehlenden Korrektur resp. fehlenden Warnung der Fahr-Assistenten kann somit nicht einfach geschlossen werden, der Beschuldigte sei stets in der Mitte der Fahrspur gefahren und die Aussagen der Zeugen zu der beobachteten Schlangenspur seien unwahr.