7 überhaupt auf ihn aufmerksam wurden, ihm auffuhren und ihn schliesslich zur Kontrolle anhielten. Alternative Gründe für die Polizeikontrolle sind nicht ersichtlich. Insbesondere die Erklärung des Beschuldigten selber, dass sie ihn wohl angehalten hätten, weil er kurz zuvor mit einem Schaden auf der rechten Autoseite die Polizei überholt habe (pag. 12 Z. 76 ff.) überzeugt nicht. Weder er selber noch die beiden Zeugen machten je geltend, bei der Anhaltung hätten die Polizisten neben der Handygeschichte auch noch einen Schaden am Auto kontrollieren wollen. Aus der Aussage von Zeuge D.