Dem Anzeigerapport der Kantonspolizei ist zu entnehmen, dass die beiden Polizisten beobachteten, wie der Beschuldigte mehrmals die Linie des Pannenstreifens befuhr (pag. 2). Dieser Sachverhalt liegt sodann dem Strafbefehl vom 1. Juni 2022 zugrunde (pag. 3). D.________ sagte anlässlich seiner Zeugeneinvernahme in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wie folgt aus (pag. 36 Z. 30 ff.): «Was haben sie an der Fahrweise des Beschuldigten festgestellt? Seine Fahrweise war der Grund wieso wir neben ihn hergefahren sind. Er ist gemäss Volksmund Schlangenlinien gefahren und innerhalb des Fahrstreifens hin und her geschwankt.