12 Z. 6 ff.). Der Autopilot sei zentriert gefahren und nicht in Schlangenlinien (pag. 13 Z. 95 f.). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung gab er auf Vorhalt des Anzeigerapports, gemäss welchem er den Pannenstreifen mehrmals überfahren habe, zu Protokoll, er sei auf die Normalspur gewechselt, habe das Tempo gedrosselt und keines der drei Assistenzsysteme habe reagiert (pag. 34 Z. 42 ff.). Dem Anzeigerapport der Kantonspolizei ist zu entnehmen, dass die beiden Polizisten beobachteten, wie der Beschuldigte mehrmals die Linie des Pannenstreifens befuhr (pag.