_, Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern, ab, wonach der Beschuldigte durch seine schwankende Fahrweise aufgefallen sei. Der Beschuldigte rügt in diesem Zusammenhang, im Strafbefehl sei noch die Rede davon gewesen, dass er wiederholt mit den rechten Rädern auf den Pannenstreifen gelangt sei. Er erklärte anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft, er könne sich den Vorwurf des (mehrmaligen) Befahrens des Pannenstreifens nicht erklären und je länger er sich mit dem Auto befasse, desto mehr gäbe ihm dies recht. Er habe die Assistenzsysteme des Autos auf der Autobahn immer eingeschaltet (pag. 12 Z. 6 ff.).