10. Beweiswürdigung durch die Kammer bzw. Willkürprüfung 10.1 Vorbemerkungen Die Kammer prüft die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nur auf Willkür (siehe E. 5 oben). 10.2 Würdigung 10.2.1 Die Vorinstanz stellte im Rahmen ihrer Beweiswürdigung einleitend fest, dass die Aussagen des Beschuldigten insofern mit jenen der Zeugen übereinstimmen würden, als der Beschuldigte auf der A6 von Thun Nord her vor der Einfahrt in den Allmendtunnel vor dem zivilen Dienstfahrzeug der Polizisten gefahren sei.