4 seinem Auto mit der Freisprechanlage telefoniert. Die Bluetooth-Verbindung zwischen Telefon und Auto sei unterbrochen worden und der Beschuldigte habe diese wiederhergestellt. Dabei habe er dem Strassenverkehr stets die nötige Aufmerksamkeit zugewendet. Der Beschuldigte sei in seinen Aussagen stets konsequent gewesen. Er habe erklärt, dass er zur Wiederherstellung der Bluetooth-Verbindung sowohl das Lenkrad als auch das Mobiltelefon in der linken Hand gehalten und mit der rechten Hand das Mobiltelefon bedient habe.