8. Beweismittel Nebst dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 11. Mai 2022 (pag. 1) liegen die Aussagen des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Oberland (pag. 10 ff.) sowie die Aussagen des Beschuldigten (pag. 33 ff.), jene von Zeuge D.________ (pag. 36 ff.) und Zeuge E.________ (pag. 40 ff.) anlässlich der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz vom 13. Oktober 2022 vor. Weiter finden sich eine Betriebserklärung von VOLVO über die Fahrassistenzsysteme (pag. 14 ff.) sowie ein Schreiben der F.________ (pag. 47) in den Akten. Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird vorliegend verzichtet.