Sein Verteidiger präzisierte im Plädoyer, dass von 30 Sekunden auszugehen sei, wobei dieser Zeitrahmen nicht nur die Zeit am Handybildschirm, sondern auch das Hervorholen und Wegräumen des Handys umfasse (pag. 42). Unbestritten ist sodann, dass der Beschuldigte in der Folge durch die beiden Polizisten angehalten wurde. Anlässlich der Anhaltung offerierte er den Polizisten, sein Mobiltelefon zu kontrollieren, was diese aber nicht für nötig erachteten (pag. 34 Z. 27 f. und pag. 37 Z. 30 ff.). Demgegenüber bestreitet der Beschuldigte, Schlangenlinie gefahren zu sein und dabei den Pannenstreifen oder dessen Linie befahren zu haben.