7. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, der am 3. Mai 2022 um 11:28 Uhr auf der Autobahn A6 Süd R Thun Richtung Allmendtunnel beobachtete Lenker des VOLVO XC90 mit dem Kontrollschild C.________ zu sein. Unbestritten ist sodann, dass er während dieser Fahrt von zwei verkehrsüberwachenden Polizisten, D.________ und E.________, in einem zivilen Dienstfahrzeug gesichtet wurde, wie er während der Fahrt auf der Normalspur sein Mobiltelefon bediente. Der Beschuldigte war bezüglich Bedienens des Mobiltelefons sowohl bei der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft (pag.