6. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 1. Juni 2022, welcher als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 3. Mai 2022 um 11:28 Uhr auf der Autobahn A6 Süd R Thun, Richtung Allmendtunnel, eine einfache Verkehrsregelverletzung begangen zu haben. Der relevante Sachverhalt wird im Strafbefehl wie folgt beschrieben (pag. 3): «A.________ nahm als Lenker eines Personenwagens eine Verrichtung vor (bedienen des Mobiltelefons), welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwerte, dadurch wandte er die Aufmerksamkeit von