2 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte hat das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vollumfänglich angefochten. Damit hat die Kammer das gesamte erstinstanzliche Urteil zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt, weil ausschliesslich eine Übertretung Gegenstand des Verfahrens bildet, mit eingeschränkter Kognition: Mit der Berufung kann nur geltend gemacht werden, das Urteil sei rechtsfehlerhaft oder die Feststellung des Sachverhalts sei offensichtlich unrichtig oder beruhe auf einer Rechtsverletzung.