3. Schriftliches Verfahren Mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens gemäss Art. 406 StPO angeordnet (pag. 91 f.). Der Verteidiger reichte für den Beschuldigten am 3. Februar 2023 innert erstreckter Frist die Berufungsbegründung ein (pag. 104 ff.). 4. Anträge des Beschuldigten In der Berufungsbegründung vom 3. Februar 2023 stellte der Verteidiger namens und im Auftrag des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 105): 1. Der Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 3. Mai 2022 auf der Autobahn A6 Süd in Thun.