2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten mit Schreiben vom 18. Oktober 2022 innert Frist Berufung an (pag. 55). Die vorinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 21. November 2022 und wurde den Parteien mit Verfügung gleichentags zugestellt (pag. 61 ff.). Die Berufungserklärung, datierend vom 30. November 2022, ging frist- und formgerecht am 1. Dezember 2022 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 84). Das Urteil der Vorinstanz wird vollumfänglich angefochten.