1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. Oktober 2022 sprach das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 3. Mai 2022 auf der Autobahn A6 Süd R Thun, Richtung Allmendtunnel, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 und zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'940.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf 5 Tage festgesetzt (pag. 51 f.).