Dieses Urteil wurde durch das Obergericht am 3. März 2022 bestätigt (amtliche Akten BVD Nr. 1112/22 Band I, pag. 123 ff.). Bereits davor waren dem Beschwerdeführer zudem die Urteile vom 9. September 2019, vom 18. Dezember 2019 und vom 20. April 2020 bekannt, wonach ihm bei schuldhafter Nichtbezahlung zweier Geldstrafen und einer Busse Ersatzfreiheitsstrafen drohten (amtliche Akten BVD Nr. 1112/22 Band I, pag. 171 ff.). Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, musste der Beschwerdeführer somit seit längerer Zeit damit rechnen, eine längere Freiheitsstrafe antreten zu müssen.