5 schub bis Ende März 2023 und schliesslich mit Replik vom 8. Februar 2023 bis Mitte August 2023 (pag. 1 und pag. 63). 15.3 Der Beschuldigte wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland bereits am 5. August 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 14,5 Monaten verurteilt. Dieses Urteil wurde durch das Obergericht am 3. März 2022 bestätigt (amtliche Akten BVD Nr. 1112/22 Band I, pag.