14.2 Vorliegend konnte die Verfügung vom 23. Dezember 2022 gemäss Sendungsverlauf der Schweizerischen Post zunächst nicht erfolgreich zugestellt werden, weil der Beschwerdeführer unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden konnte (pag. 57). Am 6. Januar 2023 erfolgte ein zweiter Zustellversuch, bei dem die Sendung am 9. Januar 2023 zur Abholung gemeldet wurde (pag. 61). Der letzte Tag der Abholfrist war somit der 16. Januar 2023 (pag. 61). Die Frist zur Einreichung