9. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2022 wurde dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Replik gegeben (pag. 45 ff.). Gemäss Sendungsverlauf der Schweizerischen Post des ersten Zustellversuchs vom 23. Dezember 2022 wurde die Aufbewahrungsfrist durch den Beschwerdeführer am 27. Dezember 2022 bis zum 28. Dezember 2022 verlängert (pag. 57). Nachdem die Verfügung vom 23. Dezember 2022 dem Beschwerdeführer gemäss Sendungsverlauf der Schweizerischen Post am 28. Dezember 2022 nicht zugestellt werden konnte (pag. 57), wurde sie an das Obergericht zurückgeschickt (pag. 57 und pag. 53).