2 7. Nach Eingang der Stellungnahme der SID und der Akten wurde mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 auch der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (pag. 37 ff.). 8. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 verwies die Generalstaatsanwaltschaft auf den Beschwerdeentscheid der SID und verzichtete auf eine Stellungnahme (pag. 43).