3. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, angeblich begangen durch den Sachverhalt gemäss Ziff. 2a (Barbezüge von total CHF 37'000.00) und 2b zweiter Satz (unentgeltliche Übertragung des Mercedes GL 320). 4. Die Sache wird zur Neubeurteilung des Sanktionen- und Kostenpunktes an die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zurückgewiesen. 5. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern.