2. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland vom 12. Oktober 2021 im Verfahren BJS 20 7751 wird in Bezug auf den Schuldspruch wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung im Zusammenhang mit dem Sachverhalt gemäss Ziff. 2a (Barbezüge von total CHF 37'000.00) und 2b zweiter Satz (unentgeltliche Übertragung des Mercedes GL 320) sowie im Sanktionen- und Kostenpunkt aufgehoben.