2b erster Satz. Dieser Schuldspruch bleibt bestehen. Nicht liquid ist die Sachlage hinsichtlich der Strafzumessung und die Kostenverteilung. Diesbezüglich ist die Sache zur neuen Behandlung und Beurteilung an die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zurückzuweisen.