_ sodann ausführlich dargelegt, was es mit diesen Barbezügen auf sich habe. Er habe vom fraglichen Maler- und Gipsergeschäft Arbeitskräfte im Stundenlohn übernommen, wenn es bei grossen Objekten mit grossen Fassaden viele Leute gebraucht habe. Es sei Barzahlung verlangt worden, weshalb die Beträge jeweils bar abgehoben und dem Verantwortlichen des Maler- und Gipsergeschäfts übergeben worden seien.