8 13.5 Zu prüfen ist sodann, ob und inwieweit die Gleichartigkeit des Sachverhalts im Sinne der revisionsrechtlichen Bestimmungen zwischen Ziff. 2a des Strafbefehls gegen die Gesuchstellerin und Ziff. 1.2 der Anklageschrift gegen B.________ vorliegt. Der Gesuchstellerin wurde vorgeworfen, als Geschäftsführerin der C.________ in Mittäterschaft mit B.___