__ den Tatbestand der Gläubigerschädigung als nicht erfüllt erachtet. Es habe diesbezüglich ausgeführt, dass unter Berücksichtigung des eingereichten Verkaufsvertrags vom 25. Januar 2015 kein rechtsgenüglicher Nachweis habe erbracht werden können, dass der Mercedes GL 320 tatsächlich ins Geschäftsvermögen der C.________ gehörte (vgl. Stellungnahme der Verfahrensleitung im rechtskräftigen Strafverfahren PEN 21 659 vom 14. März 2023, pag.