unentgeltlich an D.________ übertragen, wobei B.________ dies zugelassen habe. Auch wenn der Sachverhalt in der Anklageschrift vom 23. September 2021 und im Strafbefehl vom 12. Oktober 2021 minimal mit anderen Worten umschrieben seien, sei damit der gleiche Lebenssachverhalt zu beurteilen. Das Regionalgericht habe im Urteil betreffend B.________ den Tatbestand der Gläubigerschädigung als nicht erfüllt erachtet.